Wir möchten die Angehörigen betroffener Menschen entlasten und unterstützen. Gerne informieren wir Sie umfassend über unsere Leistungen und unser Team von Alltagsbegleitern freut sich auf Ihre Anfrage und darauf Sie persönlich kennen zu lernen.
Alle Pflegebedürftigen mit Einstufung in einen Pflegegrad, haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag aus dem §45a SGB XI über die Pflegekassen.
Als anerkannter Betreuungsdienst haben wir verschiedene Möglichkeiten, unsere Leistungen über die Pflegekasse abzurechnen.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht pflegebedürftige Menschen liebevoll bei der Bewältigung Ihres alltags in verschiedenen Lebensbereichen zu unterstützen. Ganz individuell in Absprache unterstützen wir Sie bei Einkäufen, begleiten Sie bei Arzt- oder Behördenbesuchen, geben Hilfestellung beim schreiben von Briefen oder helfen Ihnen beim ausfüllen von Formularen.